Leistungen

Drei Wege, ein Versprechen

Ob Einzelsetting, Wohngruppe oder Krisenunterbringung: Wir übernehmen die Verantwortung und halten sie durch.

In jedem Setting gleich

Was für alle unsere Leistungen gilt

Die drei Angebote unterscheiden sich in Intensität und Wohnform. Der fachliche Rahmen darunter ist derselbe.

  • Beauftragung über das zuständige Jugendamt nach §§ 27 ff. SGB VIII
  • Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII, Ziele werden gemeinsam festgelegt
  • Feste Bezugsfachkraft, die über die gesamte Hilfe hinweg zuständig bleibt
  • Schriftliche Berichte zu den vereinbarten Terminen, nicht danach
  • Verfahren nach § 8a SGB VIII bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung
  • Erreichbarkeit für Krisen außerhalb der Bürozeiten

Nicht sicher, welches Setting passt?

Rufen Sie uns an und schildern Sie den Fall. Wir sagen Ihnen, welche Hilfeform aus unserer Sicht trägt – auch dann, wenn wir sie selbst nicht anbieten.

Sprechen Sie mit uns

Schildern Sie uns die Situation. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir das passende Setting anbieten können und ab wann.