Glossar
Fachbegriffe, verständlich erklärt
In der Jugendhilfe wird viel mit Paragrafen und Fachwörtern gearbeitet. Hier stehen die wichtigsten in normaler Sprache.
- Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII)
- Die behördliche Erlaubnis, eine Einrichtung zu betreiben, in der Kinder und Jugendliche betreut werden. Sie wird vom Landesjugendamt erteilt und ist an Auflagen zu Personal, Räumen und Konzept gebunden.
- Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
- Eine ambulante Hilfe, bei der eine Fachkraft einen jungen Menschen über längere Zeit begleitet, ohne dass er aus der Familie herausgenommen wird.
- Fachleistungsstunde
- Die Abrechnungseinheit für ambulante Hilfen. Sie umfasst nicht nur die Zeit beim Kind, sondern auch Vor- und Nachbereitung, Fahrten, Dokumentation und Fallbesprechung.
- Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
- Der Oberbegriff für alle Unterstützungsleistungen, auf die Personensorgeberechtigte Anspruch haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
- Hilfeplan (§ 36 SGB VIII)
- Das Dokument, in dem festgehalten wird, welche Hilfe geleistet wird und welche Ziele erreicht werden sollen. Es entsteht gemeinsam mit dem jungen Menschen, den Eltern und dem Jugendamt und wird regelmäßig überprüft.
- Hilfeplangespräch
- Der Termin, bei dem alle Beteiligten zusammenkommen und den Hilfeplan besprechen und fortschreiben. In der Regel halbjährlich.
- Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
- Die vorläufige Unterbringung eines jungen Menschen in einer akuten Krise oder Gefährdungslage. Sie ist auf kurze Zeit angelegt und dient der Klärung, wie es weitergeht.
- Insoweit erfahrene Fachkraft
- Eine besonders geschulte Person, die bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hinzugezogen wird und die Einschätzung der Situation fachlich absichert.
- Intensivpädagogik
- Eine besonders engmaschige Form der Betreuung mit hohem Personalschlüssel und kleinen Gruppen – gedacht für junge Menschen, bei denen andere Hilfen nicht ausgereicht haben.
- Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
- Eine Situation, in der das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes erheblich gefährdet ist. Einrichtungen sind verpflichtet, in solchen Fällen nach einem festgelegten Verfahren zu handeln.
- Kostenbeitrag
- Der Anteil, den Eltern je nach Einkommen zu den Kosten einer Hilfe beisteuern. Er wird vom Jugendamt berechnet, nicht von der Einrichtung, und ist gesetzlich begrenzt.
- Personensorgeberechtigte
- Die Personen, denen die elterliche Sorge zusteht – in der Regel die Eltern, in besonderen Fällen ein Vormund oder Pfleger.
- Regelbeschulung
- Der Besuch einer regulären Schule. Für viele junge Menschen in intensivpädagogischen Settings ist die Rückkehr dorthin ein zentrales Ziel der Hilfe.
- Schutzkonzept
- Ein schriftliches Konzept, das beschreibt, wie eine Einrichtung Kinder und Jugendliche vor Gewalt schützt – auch vor Übergriffen innerhalb der Einrichtung.
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Eine ambulante Hilfe, bei der eine Fachkraft die Familie im Alltag begleitet, damit Kinder in ihrer Familie bleiben können.
- Verselbstständigung
- Die Phase, in der ein junger Mensch auf ein eigenständiges Leben vorbereitet wird: eigene Wohnung, Umgang mit Geld, Behördengänge, Ausbildung oder Arbeit.
- Vormund
- Eine gerichtlich bestellte Person, die die elterliche Sorge ganz oder teilweise übernimmt, wenn die Eltern sie nicht ausüben können oder dürfen.
- Wohngruppe (§ 34 SGB VIII)
- Eine Wohnform, in der mehrere junge Menschen gemeinsam leben und rund um die Uhr von pädagogischen Fachkräften betreut werden.
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