Drei Wege, ein Versprechen
Ob Einzelsetting, Wohngruppe oder Krisenunterbringung: Wir übernehmen die Verantwortung und halten sie durch.
Einzelpädagogische Maßnahmen
Intensive Betreuung im Eins-zu-eins-Setting für junge Menschen, die in einer Gruppe nicht mehr ankommen.
Mehr erfahren § 34 SGB VIIIIntensivpädagogische Gruppenangebote
Kleine Wohngruppen mit hohem Betreuungsschlüssel – Alltag in einer überschaubaren Gemeinschaft.
Mehr erfahren § 42 SGB VIIIInobhutnahme
Sofortige Unterbringung in der akuten Krise – mit anschließender Klärung, wie es weitergeht.
Mehr erfahrenWas für alle unsere Leistungen gilt
Die drei Angebote unterscheiden sich in Intensität und Wohnform. Der fachliche Rahmen darunter ist derselbe.
- Beauftragung über das zuständige Jugendamt nach §§ 27 ff. SGB VIII
- Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII, Ziele werden gemeinsam festgelegt
- Feste Bezugsfachkraft, die über die gesamte Hilfe hinweg zuständig bleibt
- Schriftliche Berichte zu den vereinbarten Terminen, nicht danach
- Verfahren nach § 8a SGB VIII bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung
- Erreichbarkeit für Krisen außerhalb der Bürozeiten
Nicht sicher, welches Setting passt?
Rufen Sie uns an und schildern Sie den Fall. Wir sagen Ihnen, welche Hilfeform aus unserer Sicht trägt – auch dann, wenn wir sie selbst nicht anbieten.
Sprechen Sie mit uns
Schildern Sie uns die Situation. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir das passende Setting anbieten können und ab wann.