Verlässlichkeit, die Sie steuern können
Sie verantworten Fälle, für die es kaum noch Angebote gibt. Wir übernehmen sie – mit klaren Verfahren, ehrlichem Berichtswesen und Settings, die auch im Krisenfall halten.
Wenn andere Angebote an ihre Grenzen kommen
Viele junge Menschen, die zu uns kommen, haben mehrere Hilfen hinter sich. Abbrüche, Wechsel, immer neue Bezugspersonen: Was als Unterstützung gedacht war, hat sich für sie oft als weitere Enttäuschung angefühlt.
Genau an dieser Stelle setzen wir an. Nicht mit einem besonderen Programm, sondern mit Settings, die klein genug und personell so ausgestattet sind, dass sie auch dann halten, wenn es unangenehm wird.
Von der Anfrage zur Aufnahme in vier Schritten
Fallanfrage
Sie schildern uns die Situation – telefonisch oder schriftlich. Je vollständiger die Angaben, desto belastbarer unsere Antwort.
Ehrliche Rückmeldung
Wir prüfen intern, ob wir das Setting fachlich und personell abbilden können, und melden uns innerhalb eines Werktages. Auch mit einem Nein, wenn es ein Nein ist.
Settingvorschlag
Passt es, beschreiben wir konkret, wie die Hilfe aussehen würde: Betreuungsumfang, Bezugsfachkraft, Beschulung, Kosten.
Kennenlernen und Aufnahme
Der junge Mensch lernt uns kennen, bevor entschieden wird. Danach vereinbaren wir den Aufnahmetermin und die Hilfeplanung.
Was Sie von uns erwarten können
Erreichbarkeit
Eine feste Ansprechperson mit Durchwahl, die den Fall kennt. Keine Weiterleitungsschleifen, keine Sammelpostfächer.
Berichtswesen
Entwicklungsberichte kommen zum vereinbarten Termin und in einer Form, mit der im Hilfeplangespräch tatsächlich gearbeitet werden kann.
Keine geschönten Verläufe
Wenn eine Hilfe nicht greift, sagen wir das früh. Ein Bericht, der Probleme glättet, hilft niemandem – am wenigsten dem jungen Menschen.
Abbruchvermeidung
Bevor wir eine Hilfe beenden, suchen wir das Gespräch. Ein Abbruch ist für uns die letzte Option, nicht die erste Reaktion auf Eskalation.
Das hilft uns bei einer Fallanfrage
Je vollständiger die Angaben, desto schneller und belastbarer unsere Rückmeldung. Fehlt etwas, fragen wir nach – das kostet allerdings Zeit, die im Zweifel niemand hat.
- Alter und Geschlecht des jungen Menschen
- Bisheriger Hilfeverlauf, einschließlich Abbrüchen
- Aktuelle Beschulungssituation
- Diagnosen und Anbindung an Fachdienste, soweit bekannt
- Angedachte Hilfeform und Stundenumfang
- Gewünschter Aufnahmezeitpunkt
- Ihre Durchwahl für Rückfragen
Was Jugendämter uns oft fragen
Wie schnell bekommen wir eine Rückmeldung auf eine Fallanfrage?
In der Regel innerhalb eines Werktages. Bei akuten Inobhutnahmen melden wir uns am selben Tag zurück, meist innerhalb weniger Stunden.
Nehmen Sie auch Fälle an, die anderswo abgebrochen wurden?
Ja, das ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir brauchen dafür allerdings eine ehrliche Aktenlage. Wenn wesentliche Informationen fehlen, können wir das Setting nicht seriös planen – und dann scheitert es wieder.
Wie werden die Leistungen abgerechnet?
Über Entgeltvereinbarungen bzw. Fachleistungsstunden nach §§ 78a ff. SGB VIII. Die konkreten Sätze stimmen wir im Einzelfall mit Ihnen ab und legen sie vor der Aufnahme schriftlich fest.
Was passiert bei einer Kindeswohlgefährdung?
Wir arbeiten nach einem schriftlich festgelegten Verfahren gemäß § 8a SGB VIII. Bei gewichtigen Anhaltspunkten ziehen wir eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzu und informieren Sie unverzüglich.
Können wir die Einrichtung vorab besichtigen?
Ja, und wir empfehlen es ausdrücklich. Vereinbaren Sie einen Termin – Sie sehen die Räume, lernen das Team kennen und bekommen einen Eindruck, den keine Konzeptbeschreibung ersetzt.
Betreuen Sie auch junge Volljährige?
Ja, Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII sind möglich. Gerade der Übergang ins Erwachsenenalter ist eine Phase, in der Abbrüche besonders folgenreich sind.
Ein konkreter Fall?
Rufen Sie an und schildern Sie die Situation. Sie bekommen von uns eine belastbare Aussage – auch dann, wenn sie Nein lautet.